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Förderung durch Leistungen im Rahmen des Bildungspaketes


Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen

  • Bezug von Arbeitslosengeld II

  • Sozialgeld

  • Sozialhilfe

  • Wohngeld oder

  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

kann im Einzelfall für Kinder und Jugendliche aus diesen Familien eine Förderung durch die Jobcenter bzw. die Wohngeld- oder Kindergeldstelle beantragt werden, sofern die Erreichung des Lernzieles oder die Versetzung gefährdet ist.

Diese Leistungen umfassen die Vermittlung von Basisfertigkeiten wie das Erlernen des Lesens und Schreibens sowie die Vermittlung von Lernstrategien mit dem Ziel der Selbstkompetenz und Eigenverantwortlichkeit im Hinblick auf schulisches Lernen.

Die Vermittlung dieser Lernstrategien wird anhand der Stoffinhalte der Fächer Deutsch und Englisch umgesetzt.


Für Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren ist in diesem Rahmen auch eine Förderung im Bereich der Alphabetisierung möglich.

Für individuelle Fragen nutzen Sie die Gelegenheit einer telefonischen Beratung.